Gemeinkosten

Gemeinkosten
Kosten, die einer Bezugsgröße nicht direkt zugerechnet werden können, bezeichnet man auch als Gemeinkosten. Als Gegenstück zu den Einzelkosten entstehen die Gemeinkosten dadurch, dass die verschiedenen Kostenarten nach ihrer Zurechenbarkeit zu den Kostenträgern differenziert werden. Aus diesem Grund werden die Gemeinkosten durch eine Kostenaufschlüsselung im Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Über Gemeinkostenzuschläge werden die Gemeinkosten dann den Kostenträgern zugerechnet. Zu den Gemeinkosten werden u. a. die Energiekosten, Teile der Personalkosten, Werkzeugkosten, Abschreibungen etc. gerechnet.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.