Gemeinkostenzuschlag

Gemeinkostenzuschlag
Zumeist im Betriebsabrechnungsbogen ermitteltes Verhältnis zwischen Einzel- und Gemeinkosten einer Rechnungsperiode, das für Zwecke der Kalkulation benötigt wird. Der Gemeinkostenzuschlag wird daher auch als Gemeinkostenverhältnis bezeichnet. Insbesondere ist der Gemeinkostenzuschlag die Grundlage der Zuschlagskalkulation. Der Gemeinkostenzuschlag ist indirekt ein Maß für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmung, denn ist er niedriger, so steigt das Gewinnpotential oder die Möglichkeit zur Preissenkung. Bei vergleichbaren Betriebsstätten (z.B. Läden einer Einzelhandelskette, die durch Franchising ähnliche Strukturen und Ausstattungen aufweisen), kann der Gemeinkostenzuschlag daher auch als Management-Erfolgsmaß genutzt werden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.