Planung
Gründung
Wachstum
Du bist hier
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftssteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus einem Gewerbebetrieb. Laut § 7 Gewerbesteuergesetz wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb vermehrt um die sog. Hinzurechnungen und vermindert um die sog. Kürzungen. Dadurch soll eine Doppelbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer vermieden werden. Der Gewerbeertrag kann, je nachdem, ob Hinzurechnungen oder Kürzungen größer sind, höher oder niedriger als der Gewinn aus Gewerbebetrieb ausfallen. Ein negativer Gewerbeertrag wird als Gewerbeverlust bezeichnet.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.