Gewerbetreibender

Gewerbetreibender
Alle Selbständigen, die nicht Freiberufler oder Land- und Forstwirte sind, sind Gewerbetreibende. Übt jemand eine Tätigkeit selbständig aus, die nicht unter die Opens external link in new window§§ 13 und Opens external link in new window18 EStG fallen, dann liegt ein Gewerbebetrieb vor. Der selbständige Unternehmer wird dann als Gewerbetreibender bezeichnet.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.