GoB

GoB
GoB steht als Abkürzung für die: „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“. Diese Grundsätze sind zum Teil gesetzlich festgelegt oder ergeben sich aus der Rechtssprechung bzw. aus den Empfehlungen von verschiedenen Verbänden der Wirtschaft.
Nach Opens external link in new window§ 238 HGB sollt die Buchführung so angelegt sein, „dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“ Im Gesetz ist der Rechtsbegriff der GoB aber nicht näher definiert und bleibt daher unbestimmt. Folgende Richtlinien gelten für eine ordnungsgemäße Buchführung jedoch als allgemeinverbindlich:
  • Die Bücher der müssen sowohl formell als auch inhaltlich in Ordnung sein.
  • Alle Angaben müssen wahr und vollständig sein – es darf nichts unleserlich gemacht werden.
  • Jede Buchung muss durch einen Beleg nachweisbar sein.
  • Alle Buchungen müssen übersichtlich geordnet sein.
Werden die GoB nicht eingehalten, kann dies zu Problemen mit den Finanzbehörden führen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.