Handelsvertreter

Handelsvertreter
Ein selbständiger Gewerbetreibender, welcher für einen anderen Unternehmer ständig Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt (§ 84 HGB) wird vom HGB als Handelsvertreter bezeichnet. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf eine Provision. Er sollte nicht mit dem Handelsmakler verwechselt werden, welcher in der Regel für viele verschiedene Unternehmer arbeitet, wobei der Handelsvertreter im Wesentlichen für einen Unternehmer oder ein Unternehmen tätig ist.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.