Handwerksrolle

Handwerksrolle
Wer als Gewerbetreibender einen handwerklichen Beruf ausüben will, muss sich unter Umständen in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das ist ein Verzeichnis von Unternehmen, das bei der regional zuständigen IHK oder Handwerkskammer geführt wird. In der Handwerksrolle sind alle Unternehmen aufgeführt, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben. Die Handwerksrolle ist in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. In der „Anlage A“ sind alle Unternehmen vermerkt, für deren Tätigkeit keine besondere Qualifikation erforderlich ist. In die „Anlage B“ gehören dagegen alle Berufe, für die man einen speziellen Nachweis (z. B. Meisterprüfung) oder eine Ausnahmegenehmigung braucht. Wer unsicher ist, ob seine Tätigkeit eintragungspflichtig ist, kann sich an die örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer wenden. Diese entscheidet auch über mögliche Ausnahmen, denn in manchen Fällen kann die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle auch entfallen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.