Hausgewerbe

Hausgewerbe

Ein Hausgewerbe ist gem. § 2 II Heimarbeitergesetz ein Gewerbe, bei dem der Selbständige Waren im Auftrag eines Gewerbetreibenden herstellt, verpackt oder verarbeitet und diesem die wirtschaftliche Verwertung der Waren überlässt. Dabei darf er sich nicht mehr als zweier fremder Hilfskräfte bedienen. Als Synonym für Hausgewerbe wird häufig auch der Begriff Heimarbeit verwendet.

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.