Inhaberschuldverschreibung

Inhaberschuldverschreibung
Eine Inhaberschuldverschreibung ähnelt einer Namensschuldverschreibung, hat jedoch einen gravierenden Unterschied. Die Namensschuldverschreibung ist auf einen konkreten Namen, also im Regelfall auf den Gläubiger ausgestellt. Deshalb ist sie nicht ohne weitere übertragbar. Bei der Inhaberschuldverschreibung ist dagegen kein Gläubiger namentlich aufgeführt. Die Inhaberschuldverschreibung kann deshalb einfach übertragen oder gehandelt werden. Bei ihr ist ausschließlich der Besitz entscheidend, unabhängig von der Person des Besitzenden. Vereinfacht ist eine Inhaberschuldverschreibung also ein Art „Papiergeld“, das von einem Unternehmen ausgegeben wird. Da ein Unternehmen kein Staat ist, unterliegt die Inhaberschuldverschreibung naturgemäß besonderen Risiken. So kann sie etwa ihren Wert bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens vollständig verlieren. Vor der Annahme einer Inhaberschuldverschreibung sollte also die wirtschaftliche Situation des ausgebenden Unternehmens möglichst detailliert erfasst werden. Inhaberschuldverschreibungen sind wie Kredite mit einer Verzinsung und oftmals auch mit einer Laufzeit verknüpft. Wie bei Bankkrediten gibt es auch bei Inhaberschuldverschreibungen der Optionen einer variablen oder einer festen Verzinsung.   
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.