Innenverhältnis

Innenverhältnis
Die Rechtsbeziehungen der einzelnen Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften werden als Innenverhältnis bezeichnet. Das Innenverhältnis regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wie z. B. die Aufgaben der Geschäftsführung oder die Gewinn- bzw. Verlustverteilung. Geregelt werden die Rechte und Pflichten des Innenverhältnisses im Gesellschaftsvertrag. Fehlen dort Regelungen zum Innenverhältnis, sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.