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Grundsätzlich wird das Eigenkapital eines Unternehmers mit dem Kapitalkonto in Verbindung gebracht. Das Kapitalkonto zeigt das Kapital etwas detaillierter. So werden auf diesem Konto sowohl die Privateinlagen und -entnahmen als auch der Gewinn oder Verlust des entsprechenden Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Der Saldo muss dann mit dem Eigenkapital der Bilanz übereinstimmen. Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen diese Kapitalkonten eingerichtet werden. Nur so kann für jeden Gesellschafter der entsprechende Kapitalanteil ermittelt werden. Kapitalgesellschaften haben ihre Bilanz nach dem Schema des HGBs zu gliedern.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.