Kapitalvermögen

Kapitalvermögen
Als Kapitalvermögen werden das gesamte Eigentum an Gütern und sämtliche Ansprüche auf Güter, wie z. B. Zinsen, Aktien usw., bezeichnet. Kapitalvermögen kann sich sowohl in Privathand aber auch in Betriebsvermögen befinden. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragssteuer.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.