Kassenabrechnung

Kassenabrechnung
Im Einzelhandel wandern während eines Tages oder einer Schicht sehr viele Geldmünzen und -scheine in eine Kasse hinein aber auch als Wechselgeld wieder heraus. Außerdem müssen gelegentlich Stornierungen o.ä. durchgeführt werden. Am Ende des Tages sollte natürlich die tatsächliche Geldsumme der Kasse mit den getätigten Einnahmen übereinstimmen. Um dies zu überprüfen und eventuell aufgetretene Abweichungen zuordnen zu können, wird für alle Kassen am Ende des Verkaufstages eine Kassenabrechnung erstellt. Es ist auch möglich, dass jeder Mitarbeiter einen eigenen Geldbehälter besitzt, welcher in die Kasse eingesetzt wird und für den dann jeweils eine Kassenabrechnung erstellt wird.

Ablauf einer Kassenabrechnung

Zunächst muss der Kassenbestand zu Beginn des Verkaufstages aufgenommen werden. Bei einer Kassenabrechnung werden Einnahmen und Ausgaben getrennt erfasst. Diese wird meist per Knopfdruck von der Kasse automatisch erstellt. Zu prüfen bleibt dann noch ob diese Rechnung mit der tatsächlichen Summe in der Kasse übereinstimmt. Dafür muss der Inhalt der Kasse per Hand gezählt werden, meist getrennt nach Münzen, Scheinen und Schecks. Um die Gesamteinnahmen zu erhalten muss von der Endsumme nun noch der Kassenbestand zu Beginn des Verkaufstages abgezogen werden. Hat die Kasse keine Software für eine automatische Kassenabrechnung, so müssen Einnahmen und Ausgaben schriftlich und separat nach Steuersätzen getrennt auf einem Kassenabrechnungsbogen aufgezeichnet werden. Die gezählten Beträge sowie die Kassenabrechnung und eventuell vorhandene Abweichungen werden von einem Vorgesetzten (Kassenaufsicht) kontrolliert.

Zweck der Kassenabrechnung

Mit Hilfe der täglichen Kassenabrechnung kann eine verlässliche Monatsabrechnung erstellt werden. Gelegentlich auftretende Fehler können damit identifiziert werden und dadurch auch absichtlichem Betrug entgegen gewirkt werden. Deshalb wird vom Gesetzgeber eine Kassenbuch für buchführungspflichtige Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben, in dem eine Kassenabrechnung enthalten sein muss. Alle weiteren wichtigen Informationen, wann Sie verpflichtet sind eine Kassenabrechnung zu erstellen, sowie weitere Begriffe, die Sie im Zusammenhang mit Kassenabrechnung kennen sollten und ein Download für eine Vorlage eines Kassenbuchs, finden Sie in in unserem Artikel So wird eine Kassenabrechnung korrekt erstellt
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.