Kassenbeleg

Kassenbeleg
Rechnungen, Quittungen oder ähnliche Belege, die bar ein- oder ausgezahlt werden, sind Bestandteile der Kassenbuchführung. Sie werden chronologisch aufbewahrt und in dieser Reihenfolge in das Kassenbuch übernommen. Kassenbeleg können auch selbst erstellt werden, wenn es sich bspw. Um Einnahmen handelt, die nicht durch eine entsprechende Quittung nachgewiesen werden können. In diesem Fall hilft ein so genannter Eigenbeleg.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.