Kaufmannseigenschaften

Kaufmannseigenschaften
Als Kaufmann bezeichnet man jeden, der ein Handelsgewerbe betreibt. Jeder Gewerbebetrieb ist Handelsgewerbe. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht benötigen (Kleingewerbetreibende). Es existieren mehrere Formen des Kaufmanns. Diese werden im Handelsgesetz definiert und zusammenfassend als Kaufmannseigenschaften bezeichnet. So gibt es den Istkaufmann oder Musskaufmann, den Kannkaufmann, den Fiktivkaufmann, den Scheinkaufmann und den Formkaufmann. Der Musskaufmann ist Kaufmann aufgrund der Größe seines Gewerbebetriebs. Er ist verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ins Handelsregister ist jedoch nicht notwendig, um somit die Kaufmannseigenschaft zu begründen. Sie hat nur eine deklaratorische Bedeutung. Der Kleingewerbetreibende ist kein Kaufmann im Sinne des HGB. Er kann aber die Kaufmannseigenschaft erwerben, wenn er sich auf seinen eigenen Wunsch hin in das Handelsregister eintragen lässt. Der Kannkaufmann sollte diese Eintragung aber gut bedenken, weil er somit Buchführungspflichten gemäß der § 238 HGB. erfüllen und die Rügeobliegenheiten berücksichtigen muss. Der Fiktivkaufmann ist ein Gewerbetreibender, der aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes mit seinem Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist. Somit wird er als Kaufmann behandelt. Der Scheinkaufmann ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Person, die durch ihr Verhalten den Anschein erweckt, Kaufmann zu sein, obwohl dies nicht der Wirklichkeit entspricht. Der Formkaufmann ist aufgrund seiner Rechtsform als Kaufmann einzuordnen. Zu den Formkaufleuten gehören:
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • eingetragene Genossenschaften (eG).
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.