Kollektivgüter

Kollektivgüter
Kollektiv- oder auch Gemeingüter stellen in Abgrenzung von den privaten Gütern all jene Wirtschaftsgüter dar, die für den Einzelnen frei zugänglich sind. Nach Lawrence Lessing ist eine Ressource frei, wenn man sie "ohne Erlaubnis nutzen kann oder die Erlaubnis, sie zu nutzen, neutral vergeben wird."

Kollektivgüter - reine öffentliche Güter

Unter den reinen öffentlichen Kollektivgütern werden die generell frei zugänglichen Güter (Luft, Sonne etc.) verstanden, deren Verfügbarkeit nicht dadurch eingeschränkt wird, dass sie von anderen Personen konsumiert oder genutzt werden. Ein weiteres Beispiel für reine Kollektivgüter stellen die Deiche dar, die allen Personen oder Institutionen in dem entsprechenden Gebiet einen Schutz vor Überflutung gewähren. Auch Dienstleistungen der Polizei oder der Feuerwehr stellen reine öffentliche Güter dar. Bei dieser Definition wird nicht zwischen vom Staat bereitgestellten und von Privatpersonen bereitgestellten Gütern unterschieden.

Kollektivgüter - unreine öffentliche Güter

Die Definition der unreinen öffentlichen Güter - auch Allmendegüter genannt - stellt darauf ab, dass der Zugang zu bestimmten Kollektivgütern zwar Wettbewerb unterliegt, dieser jedoch allen Personen, und nicht nur bestimmten Personen oder Personenkreisen exklusiv offensteht. Beispiele für unreine öffentliche Güter stellen die Fischbestände dar (Es herrscht Rivalität zwischen den Nutzern da die Bestände mit zunehmendem Konsum abnehmen), sofern diese sich in einem frei zugänglichen Gewässer befinden (die Nutzung des Gewässers und damit der Konsum der Fischbestände ist nicht oder nur unter großem Aufwand für bestimmte Personenkreise einzuschränken.). Als Tragik der Allmende wird eine Situation bezeichnet, in der die freie Zugänglichkeit zu einem beschränkten Gut zur Übernutzung führt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.