Konzession

Konzession
Unter diesem Begriff können mehrere Situationen gefasst werden. Zum einen stellt die Verleihung einer kommunalen Sache durch eine Behörde eine Konzession dar. Darüber hinaus müssen einige Gewerbebetriebe in Deutschland eine Konzession / Erlaubnis für ihre Tätigkeit einholen. So z.B. Gaststätten. Die Aufgabenübertragung an Privatpersonen für eine öffentlich – rechtliche Sache wird ebenfalls als Konzession bezeichnet. Letztlich ist auch die Übertragung einer dem Staat vorbehaltenen Angelegenheit an eine Person des Privatrechts eine Konzession, so dass im Wesentlichen die Erteilung einer Erlaubnis mit dem Begriff gemeint ist. Konzessionen sind unter Umstände bei buchführungspflichtigen Unternehmern zu bilanzieren.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.