Kulanz

Kulanz
Das Entgegenkommen eines Verkäufers auch nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nennt man Kulanz. Die Ursache für die Gewährung der Kulanz liegt in den meisten Fällen in der angestrebten Kontenbindung oder Kundenzufriedenstellung. Dieser zusätzliche Service eines Unternehmers bewirkt bei seinem Konten einen Sicherheits- und Vertrauensgefühl, so dass die Hemmschwelle eines weiteren Kaufes oder einer weiteren Zusammenarbeit herabgesetzt wird.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.