Listenpreis

Listenpreis

Dieser Ausdruck taucht für gewöhnlich mit den Kfz – Kosten eines Betriebsfahrzeuges auf. Die Private Nutzung eines betrieblichen Pkws kann aus Vereinfachungsgründen über den Bruttolistenpreis des Fahrzeuges ermittelt werden. Der Bruttolistenpreis ist jedoch nicht der Anschaffungswert des Pkws, sondern die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Sonderausstattungen des Fahrzeuges.
Vgl. dazu 1% - Methode.

Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.