Marktzins

Marktzins
Unter dem Marktzins versteht man den ausgehandelten Zinssatz, der für eine Geldanlage oder eine Anleihe festgelegt wird. Der Marktzins ist nicht feststehend, sondern hängt von äußeren Faktoren wie Angebot und Nachfrage, sowie von der internen Ausgestaltung des Kreditvertrages, wie Laufzeit oder Bonität ab. Die Zentralbanken geben dafür lediglich eine allgemeine Vorgabe an. Der Marktzins wird für die Bewertung von Derivaten und für die Bankkalkulation verwendet. Es gibt zwei Arten von Marktzins.

Der Geldmarktzins

Dieser Zins kommt bei kürzeren Geldanlagen wie z. B. dem Tagesgeld oder dem Dreimonatsgeld zum Einsatz. Bei Krediten muss dieser Zinssatz ebenfalls gezahlt werden. Hierfür gilt ein Mittelwert als Anhaltspunkt.

Der Kapitalmarktzins

Der Kapitalmarktzins bezeichnet den Zins für langfristige Anlagemethoden und Kredite. Er ist stark von den aktuellen Rahmenbedingungen abhängig und nimmt Einfluss auf die weitere Entwicklung der Wirtschaft. Dieser Zinssatz wird sowohl am Kapitalmarkt wie auch in der übrigen Wirtschaft verwendet und gilt als wichtiger Richtwert.  
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.