Maßgeblichkeit

Maßgeblichkeit
Die Maßgeblichkeit ist nur von bilanzierenden Unternehmern zu beachten. Der Begriff verbindet die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz, wonach die Bilanzierung und Bewertung der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind. So ist ein handelsrechtliches Bilanzierungsgebot auch im steuerrechtlichen Sinne eine Gebot.
Ein handelsrechtliches Verbot ist ebenso im Steuerrecht ein Verbot.
Die umgekehrte Maßgeblichkeit kommt dann zur Anwendung, wenn das Steuerrecht andere Regelungen festlegt, so dass ein Gebot oder Verbot des Handelsrechts im Steuerrecht umgekehrt wird. Für Land- und Forstwirte und Freiberufler gelten die Regelungen der Maßgeblichkeit nicht.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.