Minderkaufmann

Minderkaufmann
Der Minderkaufmann wurde zum Juli 1998 aus dem Handelsgesetz entfernt und geht seitdem aus dem Begriff des Kaufmanns hervor. Der Minderkaufmann bezeichnete all diejenigen Gewerbetreibenden, die in ihrem Umfang keinen geschäftsmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigten. Es handelte sich hierbei vorwiegend um Kleingewerbetreibende.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.