Miteigentum

Miteigentum
Haben mehrere Personen gleichzeitig Ansprüche an einer Sache, so stehen sie im Miteigentum und haben daraus gemeinsame Rechte und Pflichten zu erfüllen.
Vgl. dazu Mitunternehmer, Gesamthandsvermögen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.