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Die Nachkalkulation ist eine Kalkulation anhand der tatsächlich entstanden Kosten und dient vor allem der Überprüfung der Vorkalkulation. Prinzipiell kann für eine Nachkalkulation jedes Kalkulationsverfahren angewendet werden. Damit allerdings ein Vergleich mit der Vorkalkulation durchgeführt werden kann, wird generell ein einheitliches Kalkulationsverfahren verwendet.
Ziele und Aufgaben der Nachkalkulation
Generell erfüllt die Nachkalkulation folgende Ziele und Aufgaben:
Wurde im Unternehmen eine Vorkalkulation durchgeführt, so kann die Nachkalkulation zusätzlich verwendet werden um:
Eine Nachkalkulation kann immer dann wiederholt werden, wenn sich Einflussfaktoren wie z.B. Kosten geändert haben. Dadurch entstehen neue Kenntnisse, die wieder in die Vorkalkulation einfließen können.
Anwendung einer Nachkalkulation
Eine Nachkalkulation ist vor allem bei einer Einzel- bzw. Auftragsfertigung sinnvoll. Bei Massen- und Großserienfertigung kann im Allgemeinen auf eine Nachkalkulation verzichtet werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung moderner Kostenrechnungssysteme sinkt die Bedeutung der Nachkalkulation in Unternehmen. Da zufällige Schwankungen in diesen Systemen herausgerechnet werden, ist eine allgemeine Nachkalkulation überflüssig. Lediglich eine stichprobenweise durchgeführte Nachkalkulation zur Überprüfung ist weiterhin sinnvoll in der Anwendung.
Beispielrechnung Vergleich Vor- und Nachkalkulation
Für ein Produkt entstehen bei der Herstellung folgende Einzelkosten:
Fertigungsmaterial: 15,00 EUR
Fertigungslöhne: 6,00 EUR
Bei der Vorkalkulation wurden folgende Zuschlagssätze für die Gemeinkosten angesetzt:
Material: 11,00 %
Fertigung: 41,00 %
Verwaltung: 5,50 %
Vertrieb: 6,00 %
Damit berechnen sich die Herstellkosten durch Vorkalkulation:
15 * 1,11 + 6 * 1,41 = 25,11 EUR
Die Selbstkosten nach Vorkalkulation betragen deshalb:
25,11 + 25,11 * 0,055 + 25,11 * 0,06 = 28 EUR
Aufgrund der Vorkalkulation wird der Verkaufspreis somit auf 35 Euro festgelegt, was einem prozentualen Gewinn von 25% entspricht.
Bei der Nachkalkulation wurde festgestellt, dass die folgenden Zuschlagssätze für die Gemeinkosten gelten:
Material: 10,00 %
Fertigung: 40,00 %
Verwaltung: 5,00 %
Vertrieb: 7,00 %
Damit berechnen sich die Herstellkosten zu:
15 * 1,1 + 6 * 1,4 = 24,90 EUR
Die Selbstkosten nach Vorkalkulation betragen deshalb:
24,90 + 24,90 * 0,05 + 24,90 * 0,07 = 27,89 EUR
Damit ergibt sich ein tatsächlicher prozentualer Gewinn von 25,5%.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.