Nachträgliche Anschaffungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten
Aufwendungen, die nach der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes anfallen jedoch wirtschaftlich zum Anschaffungsgegenstand gerechnet werden müssen. Bspw.: Der Kauf eines Pkws und die nachträgliche Installation einer Anhängerkupplung. Bei der Anhängerkupplung handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, welche ebenso wie der Pkw über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden müssen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.