Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten

Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
Die Bewirtung von Geschäftspartnern zu einem besonderen Anlass führt für den Bewirtenden zu nichtabzugsfähigen Bewirtungskosten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der vom bewirtenden Unternehmer verzehrte Teil privat veranlasst ist und somit keine Betriebsausgaben darstellt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.