Organschaft

Organschaft
Bei der Organschaft handelt es sich um eine Bezeichnung für eine Gruppe von Unternehmen, die im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Konzern mit einer Konzernmutter und mit Konzerntöchtern bezeichnet wird. Der wesentliche Punkt bei der Organschaft, also der steuerlichen Zusammenfassung mehrerer Teilunternehmen in einer Organschaft, ist die gemeinsame Besteuerung, die dadurch vorgenommen werden kann. Die Möglichkeit, als Konzernmutter einer derartige Gruppe von Unternehmen vorzustehen, ist auf Kapitalgesellschaften beschränkt.

Gruppenbesteuerung bei unterschiedlicher Leistung sinnvoll

Wenn etwa eine der Tochterfirmen in der Organschaft Verluste erwirtschaftet, so können diese gegen den Gewinn einer anderen Tochter steuermindernd gegengerechnet werden. Hierzu werden alle Verluste und Gewinne der Organschaft bei der so genannten Organmutter, im Regelfall dem Hauptsitz der Organschaft, zusammengestellt und als eine Einheit behandelt. Eine Organschaft bietet also dann besonders große Vorteile, wenn zwischen den einzelnen Tochterunternehmen deutlich Unterschiede bei den Erträgen bestehen. Die steuerliche Behandlung der Organschaft wird auch als Gruppenbesteuerung bezeichnet. Eine solche Gruppenbesteuerung ist in einigen Ländern auch international übergreifend zulässig, sodass die Steuerlast durch die Verluste ausländischer Tochterfirmen gesenkt werden kann.

Erhöhung der Flexibilität

Die Gruppenbesteuerung kann für einen Konzern, aber auch für die dort beschäftigten Arbeitnehmer, große Vorteile bringen, denn sie verschafft dem Unternehmen Handlungsspielräume und ein hohes Maß an Flexibilität. So kann es sinnvoll sein, verlustreiche Tochterfirmen im Markt zu belassen, wenn hierdurch die hohen Steuern auf die Gewinne in anderen Teilen des Konzerns relevant abgesenkt werden. Die Gruppenbesteuerung bietet den Konzernen also die Möglichkeit, Anlaufprobleme einer neuen Niederlassung oder temporäre lokal begrenzte Gewinnweinbrüche zu verkraften. Hierdurch können auch Arbeitsplätze gesichert werden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.