Passivierung

Passivierung
Die Ausweisung eines Geschäftsvorfalls auf der Passivseite der Bilanz wird als Passivierung verstanden. Zum Beispiel führt die Aufnahme eines Darlehen einerseits zur Erhöhung des Bankbestandes auf der Aktiva, aber auch zur Erhöhung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite, so dass die Fremdkapitalaufnahme zur Passivierung des entsprechenden Betrages führt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.