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Die Planrechnung oder Budgetierung betrachtet die zukünftige wirtschaftliche Situation einer Unternehmung im Hinblick auf die zukünftige Ertragssituation und auf den Kapitalbedarf.
Vor allem zu Beginn eines Projektes ist eine detaillierte Planrechnung für die Ermittlung des Finanzierungsbedarfes und zur Gewinnung eventueller Investoren und Kreditgeber von höchster Bedeutung. Aber auch im weiteren Verlauf sind periodische Planrechnungen zur wirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle des Unternehmens angezeigt.
Unter die Planrechnung fallen die Planbilanz, die Plankostenrechnung sowie die Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung.
Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung
Vor allem die Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung ist für Gründer von besonderer Wichtigkeit. Sie umfasst eine detaillierte Antizipation der zukünftigen Betriebsleistung (zum Beispiel zu erwartende Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen) beziehungsweise der zukünftigen Aufwände (Personal-, Miet-, Material-, Marketingaufwand etc.) Aus dem so ermittelten zukünftigen Betriebsergebnis werden unter Berücksichtigung der Zinserträge und Zinsaufwendungen, sonstigen Erträgen und Aufwendungen sowie Steuern der zu erwartende Jahresüberschussüoder Jahresfehlbetrag errechnet.
Von Gründern wird zum Beispiel bei der Beantragung von Fördermitteln oder in Verhandlungen mit Kreditinstituten oft gefordert, entsprechende Planrechnungen vorzulegen.
Plankostenrechnung
Die Plankostenrechnung dient sowohl der Preiskalkulation für eine zukünftige Periode, als auch der Evaluation von Verbesserungspotentialen am Ende einer Periode. In letzterem Fall werden die geplanten Kosten den in der Periode tatsächlich angefallenen Kosten (Istkostenrechnung) gegenübergestellt. Hieraus werden die Gründe für eventuelle Abweichungen ermittelt. Diese können in Preis- und/oder Mengenabweichungen bestehen, und gegebenenfalls auf Verbesserungspotentiale im Unternehmen hinweisen.
Planbilanz
Aus dem Investitionsplan, dem Absatzplan, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan wird im Rahmen der Planrechnung die Planbilanz erstellt. Sie überführt die einzelnen Teilpläne in das Gesamtzielsystem der Unternehmung und visualisiert deren Wechselwirkungen und ihre Auswirkung auf die Vermögenssituation des Gesamtunternehmens.
In der Planbilanz geplante Investitionen in das Sach- und Anlagevermögen auf der Aktivseite der geplanten Entwicklung des externen Kapitals und des Eigenkapitals auf der Passivseite gegenübergestellt. Aus der prognostizierten Ergebnislage können erste Schätzungen für die Rücklagenentwicklung des Unternehmens abgeleitet werden.
Die Erwartungen für die zukünftige Unternehmenssituation im Hinblick auf Aktiv- und Passivpositionen stellt die Basis für detailliertere Budgetplanungen dar. Auch können hieraus Kennzahlen für die Beurteilung der langfristigen Kapitalstruktur (zum Beispiel den häufig von potentiellen Kapitalgebern betrachteten Return-on-Investment) gewonnen werden.
Die Erstellung der Planbilanz ist Teil der Gesamtplanung des Unternehmens und bereits im Rahmen der Existenzgründung als Prognoserechnung für Ermittlung des zukünftigen Kapitalbedarfs von Bedeutung.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.