Preisgleitformel

Preisgleitformel

Die Preisgleitformel ist Teil einer Preisgleitklausel, die z.B. in Lieferverträgen vorhanden sein kann. Preisgleitklauseln finden in langfristigen Verträgen Anwendung, in denen damit zu rechnen ist, dass die Kosten in der Herstellung über den Vertragszeitraum stark schwanken können. Dadurch kann sich der Verkäufer das Recht vorbehalten, bei Erhöhung seiner Kosten in der Herstellung, den Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Die Preisgleitformel legt dabei im Vertrag fest, inwiefern eine Anpassung des Verkaufspreises in der Preisgleitklausel erfolgt.

Preisgleitklauseln ohne Preisgleitformel

Preisklauseln ohne Preisgleitformeln heißen unbestimmte Preisgleitklauseln. In ihnen werden Absprachen über Preisänderungen bei schwankenden Kosten getroffen, allerdings ohne genaue Formel für die Anpassung. Formulierungen lauten in etwa so: „Sollte es während der Vertragslaufzeit zu Lohn- oder Materialkostenänderungen kommen, sind wir berechtigt, die Preise anzupassen.”. Damit wird das Risiko auf den andern Vertragspartner abgewälzt, was meist zu einer Unwirksamkeit der Klausel führt.

Preisgleitklauseln mit Preisgleitformel

Preisgleitklauseln mit Preisgleitformel heißen definierte Preisgleitklauseln. In ihnen werden Preisänderungen mit Hilfe einer mathematischen Preisgleitformel im Vertrag automatisch angepasst. Für Materialpreisänderungen werden tagesaktuelle Börsenpreise für Rohstoffe herangezogen, für <link https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/mitarbeiterfuehrung/mitarbeiter-finden/ _self magazin "Jetzt im Gründermagazin lesen!">Lohnkosten</link> die Referenz-Lohngruppe der Tarifverträge.


Beispiel für eine definierte Preisgleitformel:

Beispiel für eine definierte Preisgleitformel


a+b+c muss dabei immer 1 ergeben!
P = Preis zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung
P0 = Preis bei Bestellung
L0 = Lohnindex bei Bestellung
Ln = Lohnindex z. B. 3 Monate vor vereinbarter Lieferung
M0 = Materialindex bei Bestellung
Mn = Materialindex z. B. 3 Monate vor vereinbarter Lieferung

Beispielsrechnung

Die Parteien vereinbaren einen Basispreis von 200 Euro für ein Stück. Die Kostenstruktur legen sie wie folgt fest:


Materialkostenanteil a = 75 %
Lohnkostenanteil b = 25 %
Materialkosten M0 = 100 Euro
Lohnkosten L0 = 50 Euro


Erhöhen sich im Laufe eines Jahres die Materialkosten um 10 % (Mn = 110 Euro) und die Lohnkosten um 5 % (Ln = 52,50 Euro), so ergibt sich folgende Berechnung:

Beispielrechnung mit einer Preisgleitformel

Insgesamt würde sich der Preis um 8,75 % erhöhen, so dass der neue Preis 217,50 Euro je Stück betragen würde.

Restrisiko

Die Preisgleitformel ist ein Hilfsmittel in Verträgen, um die Teuerung bestmöglich auszugleichen, wenn allgemein verfügbare Indizes vorliegen. Ist dies nicht möglich, so können Kostenelemente enthalten sein, die ein Restrisiko beinhalten. Es kann also immer noch ein gewisses Unternehmerrisiko in Bezug auf ein Auseinanderklaffen der angewendeten Indizes mit den effektiv anfallenden Kosten bestehen.

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.