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Die Minderung des Verkaufspreises für ein Produkt oder eine Leistung wird als Preisnachlass bezeichnet. Dabei kann dieser Nachlass vor der Rechnungslegung festgelegt werden oder mit dem Kunden direkt beim Verkaufsgespräch ausgehandelt werden. Ein möglicher Preisnachlass kann zum Beispiel in Form von Rabatt, Skonto oder durch einen Bonus gewährt werden. Preisnachlässe können auch nachträglich als Entschädigung für auftretende Mängel oder Gewährleistungsansprüche eingeräumt werden. Unternehmer gewähren häufig Skonti, um eine frühzeitige Zahlungsbereitschaft der Kunden zu honorieren. So kommt der Unternehmer schneller zu seinem geforderten Rechnungsbetrag und kann dadurch seine Forderungen vermindern.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.