Quittung

Quittung
Die Quittung ist ein Beleg für eine geleistete Zahlung. Um eine Zahlung zu quittieren existieren im Handel Vordrucke, in welcher der Zahlungsvorgang eingetragen werden kann. So ist zu vermerken, von wem und für welchen Zweck eine Zahlung geleistet wurde. Die Währung, der Gesamtbetrag in Zahlen sowie in Worten, deren Nettowert, der anzuwendende Mehrwertsteuersatz, der Ort, das Datum der Zahlung, ein Firmenstempel und die Unterschrift des Empfängers der Zahlung. Gegebenenfalls können die Quittungsvordrucke mit einer laufenden Nummer versehen werden. Eine Rechnung ist ebenfalls als Quittung aufzufassen, sofern es sich um eine Zahlungsbestätigung handelt.
Hinsichtlich der gesetzlich geforderten Bestandteile einer ordentlichen Quittung sollte unterschieden werden, ob es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.