Rechnungsnummer

Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer ist ein Bestandteil einer Rechnung. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, müssen seine Ausgangsrechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer aufweisen. Zum Beispiel: 1/2005 (erster Rechnung im Jahr 2005), 2/2005 (zweite Rechnung im Jahr 2005) usw.
Der Nummernkreis sollte einer Logik folgen und lückenlos die Rechnungsnummern erzeugen. Für den umsatzsteuerpflichtigen Rechnungsempfänger ist die Rechnungsnummer eine der Voraussetzungen, um aus der erhaltenen Rechnung die Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen. Weitere Voraussetzungen für den berechtigten Vorsteuerabzug: Vgl. dazu das Stichwort Rechnung und Kleinbetragsrechnung.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.