Rechtsanspruch

Rechtsanspruch

Das Recht, von jemandem ein Tun oder ein Unterlassen zu fordern wird auch als Rechtsanspruch bezeichnet. Der Rechtsanspruch begründet sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch.

Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.