Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäft
Durch die gegenseitige Abgabe einer Willenserklärung kann ein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Art des Rechtsgeschäftes ist abhängig von der Zahl der abgegebenen Willenserklärungen. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel einer Kündigung oder das Testament, ist bereits durch eine einzige Willenserklärung realisierbar. Ein Vertrag jedoch setzt mindestens zwei Willenserklärungen voraus, um wirksam zu Stande zu kommen. Dabei verpflichtet sich die eine Partei zur Zahlung eines Entgeltes während dem die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet wird. Zweiseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge können in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge gegliedert werden. Dabei sind Verpflichtungsverträge für beide Seiten verpflichten, so z. B. der Kaufvertrag. Einseitig verpflichtende Verträge können beispielsweise das Versprechen einer Schenkung sein. Der Übereignungsvertrag könnte ein Beispiel für einen Verfügung sein.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.