Rechtsmangel

Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber auch die Belastung eines Grundstücks durch eine eingetragene Grundschuld kann im Fall des Verkaufs einen Rechtsmangelcharakter haben.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.