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Unter Rohgewinn wird synonym auch der Rohertrag oder die Handelsspanne verstanden. Der Rohgewinn kann in den Rohgewinn I und den Rohgewinn II unterteilt werden, wobei sich der Rohgewinn im ersten Grad aus dem Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises berechnet. Der Rohgewinn II berechnet sich aus dem Rohgewinn I abzüglich der Bezugskosten der Ware. Bei allen Werte handelt es sich um Nettowerte, das heißt Beträge ohne enthaltene Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.