Rohgewinnaufschlag

Rohgewinnaufschlag
Um den Verkaufspreis eines Produktes zu berechnen, muss der Geschäftsmann dem Einkaufspreis des Produktes einen individuellen Aufschlag hinzurechnen. In der Regel umfasst dieser Aufschlag den Betriebsgewinn des Produktes sowie alle damit zusammenhängenden Gemeinkosten, welche durch den Artikel entstehen.
Beispiel:
Ein Büroartikelhändler kauft zu einem Preis von 1,00 EUR Schreibblöcke im Großhandel ein. Er kalkuliert mit einem Aufschlag von 50%. Darin sind die anteiligen Lagerkosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der Gewinn enthalten. Die Blöcke werden zu einem Verkaufspreis von 1,50 EUR dem Kunden angeboten.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.