Rollgeld

Rollgeld
Diese Versandkosten entstehen insbesondere bei Bahntransporten. So werden die Transportkosten vom Absender zur Bahnverladung mit Rollgeld bezeichnet. Aber auch die entstehenden Kosten von der Bahn zum Empfänger. Das Rollgeld ist den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes hinzuzurechen und muss aktiviert und somit auch jährlich abgeschrieben werden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.