Rückkaufgarantie

Rückkaufgarantie
Unter dem Begriff Rückkaufgarantie werden verschiedene Sachverhalte verstanden: Es kann sich hierbei um den Rückkauf eines zuvor verkauften Gutes (Buy Back Guarantee) handeln, zum Beispiel um den Rückkauf eines Kraftfahrzeugs oder einer Fremdwährung. Aber auch als finanzmarktpolitisches Instrument ist eine Rückkaufgarantie für Wertpapiers geläufig (Repurchase Agreement).

Rückkaufgarantie für eine Ware

Vergibt ein Händler eine Rückkaufgarantie, so sichert er dem Käufer zu, die Ware nach einem bestimmten Nutzungszeitraum zu einem entweder zuvor vereinbarten Restwert wieder zurück zu kaufen. Diese Art Rückkaufgarantie ist vor allem in der Automobilbranche verbreitet und stellt eine Alternative zum Leasing dar.

Rückkaufgarantie für eine Währung

Vor allem bei volatilen Fremdwährungen ist eine Buy Back Garantie unter Kunden beliebt. Hier sichert der Veräußerer des Reisegeldes dem Kunden zu, die nicht verbrauchten Devisen nach der Rückkehr aus dem Ausland zum Ausgabekurs wieder zurückzunehmen. Der Kunde sichert sich auf diese Weise gegen einen Wertverlust der Fremdwährung ab.

Rückkaufgarantie für ein Wertpapier

Vereinbaren ein Wertpapierhändler und ein Investor eine Rückkaufgarantie oder Rückkaufvereinbarung, so handelt es sich um ein wertpapiergesichertes Kreditgeschäft. Hierbei verpflichtet sich der Wertpapierverkäufer als Kreditnehmer die dem Investor für einen bestimmten Zeitraum überlassenenen, zumeist festverzinslichen Wertpapiere, nach Ablauf des verhandelten Zeitraumes zu einem zuvor festgelegten Rückkaufspreis wieder abzunehmen und den vereinbarten Zins zu zahlen. Es handelt sich bei dieser Form einer Rückkaufgarantie oft um ein geldmarktpolitisches Instrument, mit dem sich Banken und Institutionen Liquidität verschaffen.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.