Schwarzgeld

Schwarzgeld
Als Schwarzgeld werden steuerpflichtige Einnahmen bezeichnet, welche unversteuert bleiben, da sie dem Finanzamt verschwiegen werden. Schwarzgeld kann aus einem Erbe entstehen, wenn z. B. größere Summen vererbt werden, auf die aber außerhalb der Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer gezahlt wird. Auch wenn größere Schenkungen entgegengenommen werden und keine Schenkungssteuer abgeführt wird, entsteht Schwarzgeld. Auch durch Schwarzarbeit, durch anonyme Parteispenden oder im Organisierten Verbrechen kann Schwarzgeld entstehen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.