Selbstauskunft

Selbstauskunft
Die Selbstauskunft ist eine Erklärung über die persönlichen, wirtschaftlichen aber auch rechtlichen Verhältnisse gegenüber einem Dritten. Neben der persönlichen Selbstauskunft ist auch die eines Unternehmens möglich. Diese Erklärung kann mündlich und schriftlich abgegeben werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Erklärung formlos abgegeben wird oder auf einem vorgefertigten Formular. Hatte die Selbstauskunft früher im Wesentlichen Bedeutung im Bankverkehr, zum Beispiel im Rahmen einer Kreditvergabe und der damit einhergehenden Prüfung, oder im Versicherungsbereich, so ist sie heute von wirtschaftlich viel umfassenderer Bedeutung. Mittlerweile trifft man die Selbstauskunft immer häufiger im Vertragsrecht an. So ist es beispielsweise üblich, eine solche vor Zustandekommen eines Mietverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses abzugeben. Bei Abgabe einer Selbstauskunft gilt eine Wahrheits- und Mitwirkungspflicht. Diese muss aber nur soweit erfüllt werden, wie sie dem angestrebten Zweck dient. Alle darüber hinaus gehenden Fragen sind unzulässig. Zum Nachweis der angegebenen Daten kann die Vorlage von geeigneten Unterlagen, zum Beispiel Kontoauszug oder Personalausweis, verlangt werden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.