Sicherungsabtretung

Sicherungsabtretung
Die Sicherungsabtretung wird auch als Forderungsabtretung oder Zession bezeichnet. Sie ist ein Rechtsgeschäft, bei dem der Kreditnehmer dem Kreditgeber eine Forderung abtritt. Diese Forderungsabtretung dient der Sicherung des Kredits und ist nicht als Erfüllung des zugrunde liegenden Geschäfts zu verstehen. Die Sicherungsabtretung stellt somit ein Dreiecksverhältnis zwischen Kreditgeber (Sicherungsnehmer oder Zessionar), Kreditnehmer (Sicherungsgeber oder Zedent) und Drittschuldner (Schuldner des Sicherungsgebers) dar. Beispiel: Kreditnehmer A nimmt bei der Bank B einen Kredit auf. A ist Vermieter von C. Zur Sicherung des Kreditvertrages überträgt A der Bank B alle ihm zustehenden Forderungen aus dem Mietvertrag mit Drittschuldner C.
Die Sicherungsabtretung bedarf keiner Form. Es gibt zwei verschiedene Arten der Sicherungsabtretung: die offene Zession und die stille Zession. Bei der offenen Zession wird der Drittschuldner über die Forderungsabtretung informiert. Als stille Zession ist die Sicherungsabtretung auch ohne die Zustimmung des Drittschuldners wirksam, wobei beachtet werden muss, dass bei bestimmten Rechtsgeschäften keine stille Zession erlaubt ist, sondern die Sicherungsabtretung dem Forderungsschuldner angezeigt werden muss.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.