Sonderbetriebsausgabe

Sonderbetriebsausgabe
Sonderbetriebsausgabe bzw. Sonderbetriebsaufwand ist ein Begriff aus dem Steuerrecht im Zusammenhang mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Sonderbetriebsausgaben sind alle Ausgaben, die dem Mitunternehmer im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstanden sind (z. B. Notarkosten, Steuerberatungskosten, Reisekosten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen). Ein Mitunternehmer wiederum ist jemand, der an einer Personengesellschaft (z. B. GbR oder oHG) beteiligt ist. Alle Sonderbetriebsausgaben, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitunternehmers stehen, müssen im Formular Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen angegeben werden. Sie können nicht in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Sonderbetriebsausgaben gelten auch persönliche Schulden, solange diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Darlehen, die zur Finanzierung der Beteiligung verwendet werden. Sonderbetriebsausgaben können auch in Verbindung mit einem Sonderbetriebsvermögen anfallen. Darunter versteht man ein Wirtschaftsgut (z. B. Auto, Maschine, Immobilie), welches zwar dem Unternehmen dient, aber im Eigentum eines Mitunternehmers steht. Dabei gilt es unbedingt zu beachten, dass die Finanzverwaltung keine pauschalen Sonderbetriebsausgaben erkennt. Zudem ist es sehr wichtig, dass die Originalbelege für alle Kosten eingereicht werden.

Beispiel für Sonderbetriebsausgaben:

A ist Gesellschafter einer GbR und vermietet seine private Eigentumswohnung als Büro an die GbR. Damit ist die Wohnung vom Privatvermögen zum Sonderbetriebsvermögen geworden. Die Aufwendungen, welche A im Zusammenhang mit dieser Wohnung (z. B. Renovierungen) entstehen, stellen Sonderbetriebsausgaben dar. Die Sonderbetriebsausgaben wirken sich dann wieder auf den steuerlichen Gewinn aus.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.