Sonderbetriebseinnahme

Sonderbetriebseinnahme
Sonderbetriebseinnahmen werden in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschrieben und dort auch als Sondervergütungen benannt. Allerdings geht der Begriff der Sonderbetriebseinnahmen etwas weiter. Dazu gehören zum Beispiel auch Mieteinnahmen aus einem zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden fremdvermieteten Grundstück. Die Sonderbetriebseinnahmen bezeichnen im Steuerrecht solche Einnahmen, die sich als Erträge aus einem Sonderbetriebsvermögen ergeben. Beim Sonderbetriebsvermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, also Objekte oder andere Gegenstände, die nicht dem Unternehmen selbst, sondern einem oder mehreren Gesellschaftern des Unternehmens gehören. Häufig sind solche Sonderbetriebsvermögen bei jungen oder kleinen Unternehmen anzutreffen. Sonderbetriebsvermögen und damit auch die Sonderbetriebseinnahmen sind aufgrund ihrer Definition als Eigentum von Gesellschaftern auf Personengesellschaften beschränkt. Das Sonderbetriebsvermögen, mit dem das Unternehmen Sonderbetriebseinnahmen erzielt, kann von ganz unterschiedlicher Art sein. Sehr verbreitet sind Sonderbetriebsvermögen in Form von Grundstücken oder Immobilien, die dem Unternehmen von einem Gesellschafter zur Verfügung gestellt werden. Auch Fahrzeuge wie etwa Kleintransporter, die das persönliche Eigentum eines Gesellschafters sind, zählen zum Sonderbetriebsvermögen und können Sonderbetriebseinnahmen erwirtschaften.  

Ein weiteres Beispiel für eine Sonderbetriebseinnahme:

Ein dem Sondervermögen zugeordnetes Grundstück wird fremdvermietet. Die Mieteinnahnem sind gleichzeitig Sonderbetriebseinnahmen

Steuerliche Auswirkung von Sonderbetriebseinnahmen

Sonderbetriebseinnahmen haben direkte Auswirkungen auf den Gewinn des Gesellschafters, sie gelten als persönliche Erträge. Sie müssen im Rahmen einer Feststellungserklärung geltend gemacht werden. Wenn Sie in das Privatvermögen des Gesellschafters fließen, werden sie in der Sonderbilanz des Unternehmens als Entnahmen geltend gemacht.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.