Steuerpflicht

Steuerpflicht
Geregelt wird die Steuerpflicht in § 1 Einkommenssteuergesetz (EStG). Danach sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, die sämtliche Einkünfte bzw. Vermögen werden versteuert. Einer beschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegt dagegen derjenige, der zwar Einkünfte in Deutschland erzielt, aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Zu versteuern sind die Einkünfte, wenn die jeweils an die Steuer geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind. Z. B. unterliegt der Gewerbetreibende der Gewerbesteuer bzw. der Unternehmer der Umsatzsteuerpflicht, wenn er Umsätze ausführt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.