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Die Steuerschuld ist der zu zahlende Steuerbetrag einer Steuerart. Die Steuerschuld berechnet sich mit einem variablen oder festgelegten Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage, z.B. den Gewinn des Unternehmers. Die Steuerschuld wird beim Finanzamt geführt. Sofern der Steuerzahler die Steuerschuld nicht fristgerecht begleicht, entstehen weitere Kosten wie der Säumniszuschlag. Auch andere Sanktionen wie Haft, Geldbußen oder Pfändungen werden vom Finanzamt eingeleitet.
Beispiel zur Steuerschuld:
Der Unternehmer hat eine Gewinnermittlung erstellt und so einen Gewinn von 45.908 EUR festgestellt. Dieser Gewinn wurde mit der Einkommensteuererklärung 2009 der Finanzverwaltung erklärt oder bekannt gegeben. Daraus ermittelt sich eine bestimmte Einkommensteuer, welche nun als Steuerschuld bezeichnet wird.
Tipp Onlinerechner: Mit einem Onlinerechner zur Einkommensteuer die Einkommensteuer vorab berechnen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.