Steuertarif

Steuertarif
Ab einer gewissen festgelegten Grenze muss das Einkommen versteuert werden. Für die Berechnung dieser Steuern gibt es einen Steuertarif. Dieser richtet sich nach der Bemessensgrundlage und dem dafür vorgeschriebenen Steuersatz. Es wird zwischen dem progressiven und dem konstanten Tarif unterschieden. Die Steuern werden entsprechend berechnet und entweder direkt beim Kauf oder später an das Finanzamt abgeführt.

Progressiver Steuertarif

Steigt die Grundlage der Berechnung, steigt ebenfalls der Steuertarif. Wer z.B. ein größeres Einkommen erzielt, muss mehr Steuern bezahlen, als jemand mit einem geringeren Einkommen. Hier kommt das „Leistungsprinzip“ zum Tragen. Bei der Einkommensteuer gibt es einen steuerfreien Grundbetrag, aber auch einen Spitzensteuersatz, der das Limit bildet, ab dem keine prozentuale Erhöhung mehr erfolgt.

Konstanter Steuertarif

Im Gegensatz zum progressiven steht der konstante Steuertarif. Hierbei ist der Prozentsatz immer gleich und richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Dies findet Anwendung bei der Umsatzsteuer. Der zahlbare Steuerbetrag steigt proportional mit der Berechnungsgrundlage an.  
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.