Storno

Storno
Storno ist die Kurzform von Stornierung und bedeutet im Rechnungswesen die Rückabwicklung einer Buchung. Das Storno erfolgt hier durch eine Gegenbuchung. Auch eine Rechnung kann storniert werden. Dabei wird die ursprüngliche Rechnung rückgängig gemacht, was dem Rechnungsempfänger mit einem Stornobeleg bekanntgegeben wird.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.