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Unter der Tragfähigkeitsbescheinigung versteht die Arbeitsagentur die nach Sozialgesetzbuch zur Existenzgründung und Existenzgründerförderung mit dem Gründungszuschuss vorzulegende Bescheinigung zur Tragfähigkeit des angestrebten Gründungsvorhabens. Die Tragfähigkeitsbescheinigung muss von einer fachkundigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hausbank, Fachverband oder von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Gründungszentrum oder einer lokalen Gründungsinitiative) ausgestellt werden.
In der Regel wird dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die der Gründer zu zahlen hat. Die Tragfähigkeitsbescheinigung zielt dabei auf den Existenzgründer als Personen, seinem Vorhaben und dem damit im Zusammenhang stehenden Umsätzen, Betriebsergebnis, Kapitalbedarf, Einkommen sowie den fachlichen und branchenspezifischen Fähigkeiten des Existenzgründers ab. Aber auch die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse sowie Zulassungsvoraussetzungen werden von der fachkundigen Stelle geprüft. Insgesamt endet die Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Einschätzung zum Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt, was von der fachkundigen Stelle mit "ja" oder "nein" zu beantworten ist.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.